Für den Fall, dass sich Patienten selbst krankheitsbedingt nicht mehr adäquat mitteilen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorausbestimmung der gewünschten medizinischen Behandlung.
In einer Patientenverfügung legen volljährige Personen für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit fest, ob und wie sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.

Hierbei kommt es vor allem auf mündliche oder schriftliche Äußerungen des Patienten, seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen an.
Darüber hinaus sollte die Patientenverfügung regelmäßig, insbesondere vor größeren Operationen oder bei absehbarer Erkrankung, erneuert werden.

Trotz oder gerade wegen einer Vielzahl von ungefähr 250 verschiedenen Formularen für Patientenverfügungen, die sich in Deutschland im Umlauf befinden, bleibt das Problem bestehen, dass viele Vordrucke zu Patientenverfügungen aufgrund pauschaler Formulierungen bei schwierigen Entscheidungen unbrauchbar sind.

Wie muss beim Verfassen einer Patientenverfügung vorgegangen werden?

Suchen Sie zunächst Ihre Hausärztin auf, diese wird Ihnen bei der Formulierung behilflich sein.

Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt immer die Richtung für eine anstehende Entscheidung aus der Patientenverfügung entnehmen kann.

Nach dem Grundsatz eher weniger Therapie, wenn diese mit Belastung verbunden ist, oder lieber alles versuchen, was an Therapieoptionen zur Verfügung steht?

Die Patientenverfügung liefert ein Wertebild des Patienten, und das ist äußerst hilfreich in den Überlegungen zum weiteren Vorgehen, auch wenn die Patientenverfügung nicht erst im Verlauf der lebensbedrohlichen Erkrankung erstellt wurde, sondern schon früher.

Dann wird die Patientenverfügung später nicht die Entscheidungsfindung ersetzen können, aber doch eine unschätzbare Hilfe sein.

Wichtige Fragen:

Wie sollte man beim Erstellen einer Patientenverfügung vorgehen?

Zunächst einmal ist es sinnvoll sich zu fragen: Was will ich, was will ich auf keinen Fall, was weiß ich nicht so genau, welche Therapien sollten wann unterbleiben, warum will ich dieses oder jenes nicht, wovor habe ich Angst? Der zweite und sehr wichtige Schritt ist die Beratung durch ihre Hausärztin.

Wer sollte eine Patientenverfügung verfassen?

Prinzipiell jeder, der sich Sorgen macht, was mit ihm geschieht, wenn er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sein unstrittiges Recht, über medizinische Behandlungen selbst zu bestimmen, kann jemand nicht mehr wahrnehmen, etwa weil er sich in einem tiefen Koma befindet, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung nicht mehr bei klarem Bewusstsein ist oder an einer Demenzerkrankung leidet.

Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?

Am besten hinterlegt man bei den engsten Angehörigen und der Hausärztin jeweils eine Kopie und trägt eine Karte bei sich, auf der vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung vorliegt (und wo das Original hinterlegt ist) sowie wer Bevollmächtigter ist. Bei einer Änderung der Verfügung müssen alle alten Verfügungen (auch die Kopien!) vernichtet werden.

Warum ist eine Aktualisierung sinnvoll bzw. sogar notwendig?

Eigentlich gilt eine Patientenverfügung bis auf Widerruf. Aber da Ärzte und Patientenvertreter anhand der Patientenverfügung den aktuellen Willen des Betroffenen überprüfen sollen und dieser sich ändern kann, macht die regelmäßige Aktualisierung Sinn. Empfohlen wird allgemein: Alle 2 Jahre. Beauftragen Sie hier ihre Hausärztin mit dieser Aufgabe.

Ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich bzw. zu empfehlen?
Sinnvoll ist vielmehr, das die Hausärztin bei der Erstellung beratend unterstützt und mit ihrer Unterschrift den Inhalt bezeugt.